Chancengleichheit im Unternehmen
Dem Allgemeinen Gleichstellungsgesetzes (AGG) zu entsprechen, können sicher viele Arbeitgeber von sich behaupten. Die Potentiale hingegen, die sich aus der Summe der persönlichen Vielfalt wie Nationalität, Glaubensrichtung, Berufserfahrung oder sonstiger Orientierung ergibt, so zu integrieren, dass ein unmittelbarer Nutzen für die unternehmerischen Wachstumsziele und eine Zunahme der Kundenzufriedenheit erreicht wird, ist das besondere Merkmal der GOB. Das verstehen wir unter Chancengleichheit im Unternehmen. Für die Beurteilung von Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen liegen lediglich Leistung und Engagement zu Grunde. Wer diese Werte ebenso schätzt wie wir, ist bei uns genau richtig.






