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Arzt tippt auf transparente Oberfläche mit medizinischen Icons als Symbol für eHBA-Zugriff

Add-on eHBA für unitop

Für Heilberufskammern unerlässlich

Das eHBA-Add-on richtet sich an berufsständische Körperschaften, die einen Heilberuf vertreten und unitop Kammer im Einsatz haben. Die zusätzliche Installation schafft eine technische Grundlage, um Prozesse mit vertrauenswürdigen Dienstanbietern (VDA) aus unitop heraus steuern zu können sowie den Verzeichnisdienst (VZD) anzubinden.

Funktionsumfang

eHBA-Beantragung & -Bereitstellung per Add-On in unitop integriert

Mit dem eHBA-Add-on können Sie für folgende Prozesse alle notwendigen Schritte einleiten:

Kommunikation mit Vertrauensdienstanbietern
(TSP-Schnittstelle)

Die Beantragung von Heilberufsausweisen erfolgt über die zuständigen Kammern oder direkt beim Vertrauensdienstanbieter. Mit der eHBA-Erweiterung werden folgende Prozesse der Antragsstellung unterstützt:

  • Einrichtung & Anbindung von Vertrauensdienstanbietern inkl. Zertifikate
  • Vergabe neuer Telematik-Identifikationsnummern
  • Abrufen der Angaben bei dem vertrauenswürdigen Dienstanbieter

Weitergabe an den Verzeichnisdienst
(VZD-Schnittstelle)

Die Informationen berechtigter Besitzer eines gültigen Heilberufsausweises werden im Verzeichnisdienst zusammengeführt. Über die eHBA-Erweiterung können Sie folgende Prozesse in die Wege leiten:

  • Erstellung & Übermittlung von Verzeichnisdiensteinträgen
  • Überwachung & Weiterleitung von Stammdatenänderung
  • Abruf existierender Verzeichnisdiensteinträge

Kontakt

Ihr Ansprechpartner

Sie interessieren sich für das eHBA-Add-on oder haben Fragen rund um dessen Funktionsumfang? Wir beraten Sie gerne.

Hintergrundwissen

Telematik-Infrastruktur (TI) & eHBA: Das steckt dahinter

Elektronische Patientenakten, E-Rezepte, TI-Messenger…: Der Ausbau der Telematik-Infrastruktur (TI) in Deutschland schreitet in großen Schritten voran. Um diese nutzen zu können, ist eine offiziell bestätigte digitale Identität unumgänglich. In dem Zusammenhang ist der eHBA (elektronischer Heilberufsausweis) für Angehörige von Heilberufen – wie beispielsweise Ärzte, Zahnärzte oder Psychotherapeuten – unerlässlich, um den gesetzlich verankerten Digitalisierungspflichten nachzukommen.

Digitalisierung des Gesundheitswesens: Nur mit TI möglich

Die Telematik-Infrastruktur (TI) ist eine Plattform, die der digitalen Abwicklung zentraler Prozesse im Rahmen der medizinischen Versorgung dient. Sie ermöglicht den Ausbau verschiedener Anwendungen zur Vereinfachung und Beschleunigung relevanter Abläufe rund um die Behandlung von Patientinnen und Patienten.

Auf dieser Plattform sind verschiedene Gesundheitsanwendungen angesiedelt, die über entsprechende Konnektoren unter anderem die Ausstellung von E-Rezepten und elektronischen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen (eAU) oder der Austausch von Patienten-Daten im Rahmen der ePatientenakte (ePA) ermöglichen. Da es sich hierbei um sehr sensible personenbezogene Daten handelt, unterliegen der Zugang zur Telematik-Infrastruktur und die dort zu findenden Anwendungen strengen Regeln und Kontrollmechanismen. Die Anwendungen werden allesamt von der gematik GmbH in Abstimmung mit dem BfDI und dem BSI abgestimmt. Der Zugriff auf die TI-Plattform ist durch starke Authentisierungsmethoden geschützt. (Quellen: BSI, gematik)

Elektronischer Heilberufsausweis: Was ist das?

Der elektronische Heilberufsausweis (eHBA) spielt eine zentrale Rolle, um nur befugten Personen aus den entsprechenden Heilmittelberufen den Zugriff auf die Telematik-Infrastruktur zu erlauben.

Der eHBA ist eine Chip-Karte, die einem Personalausweis ähnelt und den Angehörigen von Heilberufen vorenthalten ist. Er fungiert als unumgänglicher Eintrittsschlüssel für die Telematik-Infrastruktur: Ohne den Ausweis und die dazugehörige PIN ist der Zugriff auf digitale TI-Dienste nicht möglich. 

Die kartenbasierte Authentifizierungsmethode soll bis 2027 um das rein digitalbasierte eID-Verfahren ergänzt werden. Heilberufskammern sind dazu verpflichtet, den Digitalisierungsweg mitzugehen und die Beantragung und Bereitstellung von eHBA und eID zu ermöglichen. (Quelle: Bundesärztekammer)