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Endbenutzer-Lizenzvereinbarung (EULA) für die Nutzung des unitop Users

Bitte lesen Sie diese EULA-Vereinbarung sorgfältig durch, bevor Sie den Installationsprozess abschließen und den unitop User verwenden. Der Installationsprozess enthält eine Lizenz zur Nutzung des unitop Users und die EULA enthält Garantieinformationen und Haftungsausschlüsse.

Diese Endbenutzer-Lizenzvereinbarung ("EULA") ist eine rechtliche Vereinbarung zwischen Ihnen und der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG.

Wir behalten uns das Recht vor, den angebotenen Service für jedermann aus irgendeinem Grund und zu jeder Zeit zu verweigern.

Diese EULA-Vereinbarung regelt Ihren Erwerb und Ihre Nutzung unseres unitop Users direkt von der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG oder indirekt über einen autorisierten Wiederverkäufer oder Distributor der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG (ein "Reseller").

Wenn Sie sich für eine kostenlose Testversion des unitop Users registrieren, gilt diese EULA-Vereinbarung auch für diese Testversion. Indem Sie auf "Akzeptieren" klicken oder den unitop User installieren und/oder verwenden, bestätigen Sie, dass Sie diese Vereinbarung gelesen haben, sie verstanden haben, und damit einverstanden sind, an die Bedingungen dieser EULA-Vereinbarung gebunden zu werden.

Wenn Sie diese EULA-Vereinbarung im Namen eines Unternehmens oder einer anderen juristischen Person abschließen, erklären Sie, dass Sie die Befugnis haben, dieses Unternehmen und seine verbundenen Unternehmen an diese Bedingungen zu binden. Wenn Sie keine solche Befugnis haben oder wenn Sie mit den Bedingungen dieser EULA-Vereinbarung nicht einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie die Software nicht.

Diese EULA-Vereinbarung gilt nur für die von der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG bereitgestellte Software, unabhängig davon, ob auf andere Software verwiesen oder hierin beschrieben wird. Die Bedingungen gelten auch für Aktualisierungen, Ergänzungen, Internet-basierte Dienste und Supportleistungen der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG für die Software, sofern bei der Lieferung nichts anderes bestimmt ist.

Lizenzerteilung

Die GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG gewährt Ihnen hiermit eine persönliche, nicht übertragbare, nicht ausschließliche Lizenz zur Nutzung der Software unitop User auf Ihren Geräten gemäß den Bedingungen dieses EULA-Vertrags.

Es ist Ihnen gestattet, die Software unitop User (z.B. PC, Laptop, Handy oder Tablett) unter Ihrer Kontrolle zu laden. Sie sind dafür verantwortlich, dass Ihr Gerät die Mindestanforderungen des unitop Users erfüllt.

Die Software unitop User ist ein Add-on für Microsoft Dynamics 365. Sie sind verpflichtet, das Recht zur Nutzung von Microsoft Dynamics 365 von der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG oder von einem anderen Partner zu erwerben. GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG muss Partner of Record für den Microsoft Dynamics 365-Teil der Lösung sein.

Die Anzahl der zu lizenzierenden unitop User muss der Anzahl der Microsoft Dynamics 365 User entsprechen.

Jede über den vertraglich vereinbarten Umfang hinausgehende Nutzung stellt einen Vertragsbruch dar. In diesem Fall sind Sie verpflichtet, GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG unverzüglich über die Überbeanspruchung zu informieren.

Für den Zeitraum der Überbeanspruchung sind Sie verpflichtet, eine Entschädigung für die Überbeanspruchung gemäß den aktuellen Preislisten zu zahlen.

Es ist nicht erlaubt:

  • die Software ganz oder teilweise zu bearbeiten, zu ändern, zu modifizieren, anzupassen, zu übersetzen oder anderweitig zu ändern, noch zu erlauben, dass die gesamte oder ein Teil der Software mit einer anderen Software kombiniert oder in eine andere Software integriert wird, noch die Software zu dekompilieren, zu disassemblieren oder zurückzuentwickeln oder zu versuchen, solche Dinge zu tun.
  • die Software zu reproduzieren, zu kopieren, zu verteilen, weiterzuverkaufen oder anderweitig für kommerzielle Zwecke zu verwenden.
  • Dritten zu gestatten, die Software im Namen oder zum Nutzen Dritter zu nutzen.
  • die Software in irgendeiner Weise zu verwenden, die gegen geltendes lokales, nationales oder internationales Recht verstößt.
  • die Software für jeden Zweck zu verwenden, den die GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG für einen Verstoß gegen diese EULA-Vereinbarung hält.
  • Urheberrechtsvermerke, Seriennummern und andere Merkmale, die zur Identifizierung der Software verwendet werden, zu entfernen oder zu verändern.

Die im Rahmen dieses Vertrags gewährte Lizenz ist für den Benutzer persönlich, und jeder Versuch des Benutzers, Rechte, Pflichten oder Verpflichtungen aus diesem Vertrag zu übertragen, beendet diesen Vertrag.

Diese EULA-Vereinbarung gilt ab dem Datum, an dem die Software bei Microsoft in Ihrem Namen freigeschaltet wird, und wird bis zur Kündigung fortgesetzt Die Verlängerung des Monatsabonnements erfolgt automatisch, bis Sie schriftlich den Wunsch äußern, das Abonnement zu kündigen. Die Gebühr wird zu Beginn eines Vertragszeitraumes fällig und wird mittels Lastschrifteinzugsverfahren eingezogen.  

Die Preise für unsere Produkte können sich mit 30 Tagen Vorankündigung ändern.

Geistiges Eigentum und Eigentum

GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG behält sich jederzeit das Eigentum an der Software, wie sie ursprünglich von Ihnen heruntergeladen wurde, und an allen nachfolgenden Downloads der Software durch Sie vor. Die Software (und das Urheberrecht und andere geistige Eigentumsrechte jeglicher Art an der Software, einschließlich aller daran vorgenommenen Änderungen) sind und bleiben Eigentum der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG.

Haftung für Sach- und Rechtsmängel

Technische Daten, Spezifikationen und Leistungsbeschreibungen in öffentlichen Äußerungen, insbesondere in der Werbung, stellen eine Aussage über die Produktqualität dar. Die Funktionalität der Lösung richtet sich nach der Beschreibung der Lösung, die auf der Website von GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG eingesehen werden kann, und nach den zusätzlich dazu getroffenen Vereinbarungen. Für Mängelansprüche gilt eine Verjährungsfrist von zwölf Monaten, es sei denn, der Mangel wurde arglistig verschwiegen. Die Geltendmachung von Mängelansprüchen setzt voraus, dass die Mängel innerhalb einer Woche nach ihrer ersten Feststellung der GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG in Textform gemeldet werden. Die Nacherfüllung erfolgt nach Wahl von GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG durch Beseitigung des Mangels oder durch Lieferung einer mangelfreien Lösung. Die Lieferung kann auch so erfolgen, dass Ihnen eine neuere Softwareversion zur Verfügung gestellt wird, die alle in dieser Vereinbarung geschuldeten Qualitätsmerkmale aufweist und Sie bei der Nutzung der Lösung nicht unangemessen im Vergleich zu der in dieser Vereinbarung geschuldeten Qualität behindert. GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG haftet nicht in Fällen, in denen Sie Änderungen an den von GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG erbrachten Leistungen vorgenommen haben, es sei denn, diese Änderungen waren ohne Einfluss auf das Auftreten des Mangels. GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG haftet auch nicht für die Eignung der Lösung in Bezug auf die IT-Systeme und/oder die Anforderungen Ihres Geschäftsbetriebs. Sie unterstützen GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG bei der Erkennung und Behebung des Mangels und ermöglichen die Prüfung von Dokumenten, in denen die genauen Umstände des Auftretens des Mangels angegeben sind. GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG übernimmt keinerlei Haftung für eventuelle Drittanbietersoftware, die von Ihnen installiert wird und die für die Nutzung der Software erforderlich ist.

Kündigung

Sie können die EULA-Vereinbarung jederzeit mit schriftlicher Mitteilung an die GOB Software & Systeme GmbH & Co. KG kündigen.

Mit Erhalt der Kündigung durch den Nutzer enden die Lizenz und der Zugang des Nutzers zu den Lösungen am letzten Tag des Vertragszeitraumes.

Das Vertragsverhältnis wird sofort beendet, wenn Sie eine Bestimmung dieser EULA-Vereinbarung nicht einhalten. Nach einer solchen Kündigung enden die durch diesen EULA-Vertrag gewährten Lizenzen sofort und Sie erklären sich damit einverstanden, den Zugriff auf die Software und deren Nutzung einzustellen. Die Bestimmungen, die ihrer Natur nach fortbestehen und überleben, werden auch nach einer Beendigung dieser EULA-Vereinbarung Bestand haben.

Anwendbares Recht

Diese EULA-Vereinbarung und alle Streitigkeiten, die sich aus oder im Zusammenhang mit dieser EULA-Vereinbarung ergeben, unterliegen dem deutschen Recht und werden in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt.