
aba-Herbsttagungen 2026: Was wir aus dem Austausch für unitop Altersversorgung mitnehmen
05.10.2026
Wie verändern sich die Rahmenbedingungen für die betriebliche Altersversorgung (bAV) – und was bedeutet das für die tägliche Arbeit der Versorgungseinrichtungen? Mit diesen Fragen beschäftigten sich die aba-Herbsttagungen am 30. September und 1. Oktober in Bonn. Bei der Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“ (Einrichtungen der betrieblichen Altersversorgung) waren 125 Teilnehmerinnen und Teilnehmer vor Ort. Die Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen besuchten 110 Teilnehmerinnen und Teilnehmer; weitere nahmen online teil.
Für die GOB nahm Murat Gökyar, unser Ansprechpartner für Altersversorgung, an den Tagungen teil. Der Austausch hilft uns, Entwicklungen frühzeitig einzuordnen und unsere Branchenexpertise zu vertiefen. Dieses Wissen fließt in die Weiterentwicklung von unitop Altersversorgung ein.
Tagung „Aufsichtsrecht für EbAV“: Reformen, Aufsicht und europäische Vorgaben
Am ersten Tag ging es um Reformvorschläge zur Altersversorgung, aktuelle Aufsichtsthemen und die geplante Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie.
Reform der Alterssicherung: Welche Rolle soll die bAV übernehmen?
Die Alterssicherungskommission hat 33 Empfehlungen für die gesetzliche, betriebliche und private Altersvorsorge vorgelegt. Sie umfassen unter anderem eine breitere Einbeziehung von Erwerbstätigen in die gesetzliche Rentenversicherung, eine mögliche Kopplung des Renteneintrittsalters an die Lebenserwartung und eine kapitalgedeckte Ergänzung. Das Rentenniveau soll nach den Empfehlungen über 2031 hinaus bei mindestens 48 Prozent bleiben und später wieder steigen.
Für die bAV zielen die Empfehlungen auf eine stärkere Verbreitung, geringere Kosten, weniger Bürokratie, mehr Rechtssicherheit und eine bessere Übertragbarkeit von Ansprüchen. Diskutiert wurden unter anderem einfachere Zugänge zu Sozialpartnermodellen, eine automatische Einbeziehung mit Widerspruchsmöglichkeit bei der Entgeltumwandlung und eine mögliche Verpflichtung zur bAV.
Die aba sieht eine Netto-Gesamtversorgung von 70 Prozent als wichtige Zielmarke. Da die gesetzliche Rente allein diese Größenordnung nicht erreichen könne, müsse die bAV einen stärkeren Beitrag leisten. Dafür brauche es aus ihrer Sicht verständliche und praxistaugliche Lösungen. Auch rechtssichere Spielräume bei Garantien seien wichtig, damit zusätzliche Betriebsrenten bezahlbar bleiben.

Wenn Versorgungsansprüche über mehrere Säulen hinweg betrachtet werden, gewinnt auch ihre Transparenz an Bedeutung. Welche Anforderungen die Digitale Rentenübersicht für Vorsorgeeinrichtungen mit sich bringt, erläutern wir in unserem Ratgeber.
Für uns ist zudem relevant, wie Versorgungseinrichtungen Anwärterinnen und Anwärter, Beiträge, Verträge und Leistungen verwalten, wenn sich Teilnahme- und Versorgungsmodelle verändern. unitop Altersversorgung bildet zentrale Prozesse von Versorgungswerken und Einrichtungen der bAV in einem ganzheitlichen Bestandsführungssystem ab.
Die Diskussion über Renteneintritt und Versorgungshöhen lenkt auch den Blick auf Berechnungsgrundlagen und mögliche Szenarien. Wie sich mit unitop unterschiedliche Rentenarten, Satzungen, Tarife und Rentenstartdaten berücksichtigen lassen, erfahren Sie auf unserer Seite zu Rentenberechnung und Rentensimulation.
Aufsicht, Meldewesen und Governance
Die BaFin stellte den Schutz der Versorgungsberechtigten und die finanzielle Solidität der Systeme in den Mittelpunkt. Die vorgestellten Auswertungen zeichneten ein insgesamt stabiles Bild: Die Risikotragfähigkeit der Pensionskassen sei weitgehend gegeben; im EIOPA-Stresstest seien für deutsche Einrichtungen kaum Liquiditätsrisiken sichtbar geworden.
Die neue Prognoserechnung für Pensionskassen soll das laufende Geschäftsjahr und vier weitere Jahre umfassen. Sie soll sich an der Unternehmensplanung orientieren und Renditekennzahlen für Anlageklassen einbeziehen. Als Risikofaktoren wurden unter anderem die Stabilität der Träger, IT- und Regulierungskosten, Fixkosten, die Bestandsstruktur und Kapitalanlagerisiken genannt. Für Pensionskassen im Run-off sei es wichtig, frühzeitig über die Zukunft des Bestands nachzudenken; mögliche Wege seien Bestandsübertragungen und Verschmelzungen.
Auch das Meldewesen war Thema. Die aba sprach sich dafür aus, Berichte stärker nach Relevanz und Risiko auszurichten, Doppelmeldungen abzubauen und Meldeintervalle sowie Formulare zu vereinfachen. Bei Fragen der Governance ging es um klare Zuständigkeiten, Eskalationswege und das abgestimmte Zusammenwirken der Kontroll- und Sicherheitsfunktionen.
Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie: Welche Änderungen werden diskutiert?
Die Überarbeitung der EbAV-II-Richtlinie ist Teil eines europäischen Zusatzrentenpakets. Diskutiert werden unter anderem mögliche Änderungen bei Aufsichtsbefugnissen sowie bei Eigenmittel- und Anlageanforderungen. Auch zusätzliche Governance- und Informationspflichten stehen im Raum.
Auf der Tagung wurden der Ratskompromiss vom Juni 2026 und das noch laufende Verfahren im Europäischen Parlament vorgestellt. Mehr als 1.000 Änderungsanträge zeigen, dass die Beratungen andauern. Die konkreten Auswirkungen auf die Einrichtungen waren zum Zeitpunkt der Tagung noch offen.

Tagung der Fachvereinigung Pensionskassen: Stresstest, Kapitalanlage und Praxis
Am zweiten Tag standen neben Kapitalmarkt- und Aufsichtsthemen auch praktische Fragen zur Entwicklung und Verwaltung von Pensionskassen auf dem Programm.
Geplanter BaFin-Stresstest: Risiken differenziert bewerten
Die Anpassungen am BaFin-Stresstest sollen Risiken ab 2027 differenzierter abbilden und das Verfahren zugleich vereinfachen. Konkrete Einzelheiten waren zum Zeitpunkt der Tagung noch nicht offiziell kommuniziert.
Eine externe Einschätzung aus dem Kreditresearch bewertete einzelne Stressannahmen kritisch. Diese Perspektive ist von der Position der BaFin zu unterscheiden. Ein separates Modellbeispiel aus der Pensionskassenpraxis zeigte, dass mögliche Auswirkungen je nach Anlageportfolio unterschiedlich ausfallen können. Die Modellfälle sind nicht repräsentativ für alle Pensionskassen.
Private Markets: Anlageentscheidungen und Risikotragfähigkeit
Auch nicht börsennotierte Anlagen (Private Markets) wurden mit Blick auf die Kapitalanlage von Pensionskassen behandelt. Ihre Eignung hängt unter anderem von der Zusammensetzung des Portfolios, der Managerauswahl, der Governance, der Liquiditätsplanung und der Risikotragfähigkeit der jeweiligen Einrichtung ab.
Run-off: Ein Zwischenstand aus der Pensionskassenpraxis
Ein Praxisbeispiel behandelte die laufenden Veränderungen einer Pensionskasse, die 2021 für Neuzugänge geschlossen wurde. Thema waren die veränderte Mitglieder- und Rentnerstruktur, die Ausrichtung der Kapitalanlage an den erwarteten Zahlungsströmen sowie Fragen der Organisation, Verwaltung und Dienstleistersteuerung.
Für unsere Arbeit ist daran besonders relevant, wie sich Veränderungen im Bestand auf Verwaltungsprozesse auswirken können. Der Bericht beschrieb einen Zwischenstand und eine individuelle Erfahrung, kein abgeschlossenes Modell für andere Pensionskassen.
Gesetzgebung und Rechtsprechung aus juristischer Perspektive
Aktuelle Entwicklungen in Gesetzgebung und Rechtsprechung für Pensionskassen wurden außerdem aus juristischer Perspektive beleuchtet. Sie bilden den Rahmen für die Verwaltungsprozesse, die Versorgungseinrichtungen mit einer Bestandsführungslösung wie unitop Altersversorgung abbilden.
Branchenexpertise für die Weiterentwicklung von unitop Altersversorgung
Die beiden Tagungen behandelten unterschiedliche Fragen der betrieblichen und berufsständischen Altersversorgung – von politischen Reformen und Aufsicht bis zu Veränderungen in der Bestandsverwaltung. Wir verfolgen diese fachlichen und rechtlichen Entwicklungen kontinuierlich und bleiben durch den Austausch mit der Branche nah am Geschehen. So können wir geplante Änderungen frühzeitig einordnen und konkrete Anforderungen rechtzeitig in die Weiterentwicklung von unitop Altersversorgung einbeziehen.
Sie möchten Ihre Bestandsverwaltung weiterentwickeln? Wir beraten Sie gerne dazu, wie unitop Altersversorgung Ihre Abläufe unterstützen kann.
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